Die niedersächsische Landesregierung hat zur Förderung des sozialen Engagements unter anderem zwei Rahmenverträge abgeschlossen, damit bestehende Lücken im Versicherungsschutz geschlossen werden.
Das bedeutet, daß Bürgerinnen und Bürger aus Niedersachsen ohne privaten oder gesetzlichen Unfallschutz während der Ausübung ihres Ehrenamtes jetzt grundsätzlich versichert sind. Außerdem wird ihnen grundsätzlich ein kostenloser Haftpflichtschutz gewährt.
Unter http://www.freiwilligenserver.de werden von der nieders. Landesregierung weitere Informationen zum Versicherungsschutz angeboten. Die VGH gibt weitere Auskünfte zum erweiterten Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte unter der zentralen Rufnummer 0511 362 25 66
Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an:
VGH Versicherungen, Schiffgraben 4, 30159 Hannover