Bei der Stadtentwicklung geht es um die Gesamtentwicklung einer Stadt. Sie beinhaltet die gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Entwicklung. Stadtentwicklung verlangt somit eine zukunftsgerichtete Herangehensweise, die viele andere Fachbereiche einbezieht.
Die Stadtplanung berücksichtigt die Zielsetzungen der Stadtentwicklung und setzt diese für die baulich-räumliche Entwicklung einer Stadt um.
Bei der Stadtentwicklung sind vor allem folgende Gesichtspunkte von Belang:
- Übergeordnete Pläne und Programme (Beispiele: Regionales Raumordnungsprogramm, Bundesverkehrswegeplan)
- Demografische Entwicklung und ihre Folgen
- Raumstruktur und Städtebau
- Sicherheit und Gesundheit
- Umwelt, Klima
- Natur und Freiraum
- Wohnen
- Wirtschaft und Arbeitsmarkt
- Mobilität und Verkehr
- Bildung und Erziehung
- Soziales
- Kultur und Sport
- Tourismus
Die Aufgabe der Stadtentwicklung umfasst die Beobachtung und Beurteilung der Bedarfsentwicklung im kommunalen Bereich. Sie stützt sich dabei unter anderem auf die Ergebnisse der Statistik, auf Fachgutachten und auf die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen städtischen Fachgruppen und anderen Behörden, den Anforderungen aus der Bevölkerung und der Wirtschaft. In diesem Zusammenhang werden zum Beispiel die Bevölkerungsstatistik, Fachgutachten zur Verkehrsplanung, zur Einzelhandelsentwicklung, zum Bedarf an Schulen, Kindertagesstätten etc. ausgewertet.
Grundlagen und Instrumente der Stadtentwicklung
Grundlagen bzw. Instrumente der Stadtentwicklung sind neben den bereits angesprochenen übergeordneten Plänen und Programmen insbesondere folgende vom Rat auf der Grundlage von § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzepte und andere Fachplanungen:
- Ratsbeschluss zum Verkehrsentwicklungsplan 2000,
- Ratsbeschluss zum Radverkehrskonzept,
- Ratsbeschlüsse zur Einzelhandelsentwicklung als Folgerung aus dem dazu vorliegenden Einzelhandelsentwicklungskonzept,
- Ergebnisse des Stadtmarketingprozesses,
- Konzept Spielraum Soltau,
- Konzept über die Entwicklungsschwerpunkte des Mittelzentrums Soltau,
- Integriertes städtisches Entwicklungskonzept, usw.
Die Umsetzung erfolgt in der Stadtplanung mit
- dem Flächennutzungsplan (grundsätzlich), der das gesamte Stadtgebiet umfasst, und mit
- Bebauungsplänen, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und sonstigen städtebaulichen Satzungen (rechtsverbindlich) für jeweilige Teile des Stadtgebietes.