44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soltau - „Factory-Outlet-Center Soltau“ 04.05.2010
Bekanntmachung
44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soltau
„Factory-Outlet-Center Soltau“
Mit Verfügung vom 28.04.2010, Az.: 09.105 G, hat der Landkreis Soltau-Fallingbostel die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soltau „Factory-Outlet-Center Soltau“ gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soltau wird mit der Bekanntmachung in der Böhme-Zeitung wirksam.
Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Soltau mit der dazugehörigen Begründung kann gemäß § 6 BauGB ab sofort im Rathaus der Stadt Soltau, Planungsamt, Poststraße 12, 29614 Soltau, von montags bis freitags während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplanausschnitt (Grundlage: Verkleinerung der Deutschen Grundkarte, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: GLL Verden, Katasteramt Soltau).

Es wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Soltau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Soltau, den 04.05.2010
Stadt Soltau
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Wilhelm Ruhkopf