OVG Lüneburg bestätigt Baugenehmigung – Informations-Veranstaltung am 22. März
Die Rechtsmittel der Gemeinde Bispingen gegen den Vollzug der Baugenehmigung für das Designer-Outlet-Center Soltau (DOC) sind auch in zweiter Instanz abgewiesen worden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die Beschwerde der Gemeinde Bispingen gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg zurückgewiesen. Das OVG bestätigte mit klaren Worten die in erster Instanz getroffene Entscheidung, dass die Errichtung des Direkt-Verkaufszentrums an der A7 rechtmäßig ist. Somit bestätigte es auch den Bebauungsplan der Stadt Soltau.
Gegen den Bau des Vorhabens können nun keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet werden.
„Wir haben diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts so erwartet, aber trotzdem ist unsere Freude groß. Dass der Einspruch abgewiesen ist, gibt uns Rechtssicherheit und zeigt einmal mehr, dass wir bei diesem Projekt von Anfang an sorgfältig gearbeitet haben, denn unsere Planungsgrundlagen sind damit ein weiteres Mal bestätigt worden“, kommentierte Sylvie Mutschler, Geschäftsführerin der Mutschler-Gruppe. „Nachdem wir die Bauarbeiten wie allgemein üblich bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt haben, werden wir jetzt unverzüglich weiterbauen. Für den Bau von Straßen, Außenanlagen und den Hochbau rechnen wir mit einem Zeitbedarf von etwa 18 Monaten, im Spätsommer 2012 soll das Designer-Outlet-Center eröffnen.“
Parallel dazu komme die Vermietung des Direktverkaufs-Zentrums gut voran, erklärte Mutschler. „Somit sind wir auf dem besten Weg, dass jetzt, nachdem das Beschwerdeverfahren abgeschlossen ist, das Designer-Outlet-Center zum Wohl der gesamten Region endgültig erfolgreich realisiert werden kann. Mit einer Informations-Veranstaltung in Soltau am 22. März 2011 im Heide-Park wollen wir die Presse und die Projektpartner noch einmal detailliert über den Projektstand unterrichten“, kündigte Sylvie Mutschler an.