Die Stadt Soltau sucht zum nächstmöglichen Termin eine stellvertretende Schiedsperson (m/w/d). Interessierten Personen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich um dieses Amt zu bewerben und sich der Wahl zu stellen.
Das Ehrenamt der Schiedsperson kann grundsätzlich von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die
- das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen
- im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Darüber hinaus soll die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Soltau gewählt und anschließend vom Amtsgericht berufen. Die Schiedsperson führt das Schiedsamt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen (§ 13 bzw. § 37 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz). Aufgabe einer Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Hierfür ist ein entsprechendes Verhandlungsgeschick verbunden mit Autorität aber auch einer sachlichen, besonnenen und vorurteilsfreien Vermittlungsfähigkeit Voraussetzung. Dadurch sollen kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art geschlichtet werden.
Die Schiedsperson wird für die Ausübung ihres Amtes durch das Schiedsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – hinreichend ausgebildet. Die Kosten für Fortbildungen, Dienstreisen und Fachliteratur trägt die Stadt Soltau.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 15. Dezember 2025 schriftlich bewerben. Die Bewerbung (Ihre persönlichen Daten und einen kurzen Lebenslauf) richten Sie bitte an: