Brut- und Setzzeit: Tipps für Hundebesitzer

16.03.2024,

Hunde

Wo und wann muss ich meinen Hund anleinen?

In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern und in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden.

Ausgenommen sind Hunde zur rechtmäßigen Jagdausübung, Rettungs- oder Hütehunde der Polizei und des Bundesgrenzschutzes oder ausgebildete Blindenführhunde. (§ 33 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldG)).

Was fällt unter den Begriff freie Landschaft?

Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die ‚Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer.

Nicht zur freien Landschaft gehören:

  • Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den
  • öffentlichen Verkehr bestimmt sind
  • Gebäude, Hofflächen und Gärten
  • Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
  • Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (§ 2 NWaldG)

Warum gibt es die Anleinpflicht?

Im Frühling wird die freie Landschaft zu einer immer größer anwachsenden Kinderstube. Einige Tierarten, wie zum Beispiel der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeiten stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.

Daher hat das NWaldG die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli festgelegt. Das Landwirtschaftsministerium mahnt die Hundebesitzer, dem Leinenzwang in diesem Zeitraum nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft zu führen. Streunende, wildernde oder nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Aus diesem Grund besteht die Regelung.

Als Ausgleich bietet die Stadt Soltau Hundeauslaufflächen an:

Warum muss mein Hund angeleint sein, wenn auch andere Störungen entstehen, zum Beispiel durch die Landwirtschaft?

Die Störungen und der Brut-und Setz-, und Aufzuchtzeit durch freilaufende Hunde sind, im Gegensatz zu anderen Störungen, vermeidbar. Ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft sind gesetzlich grundsätzlich ganzjährig erlaubt. Im Rahmen des Möglichen nehmen aber auch sie auf die Tierwelt Rücksicht. So finden Mäharbeiten an landwirtschaftlichen Wegen regelmäßig außerhalb der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit statt und in der Forstwirtschaft erfolgen Durchforstungsmaßnahmen in sensiblen Laubwaldbeständen außerhalb dieses Zeitraums.

Gilt die Anleinpflicht auch in innerörtlichen Parkanlagen?

Gemäß § 5 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Soltau sind in der Fußgängerzone, in sonstigen öffentlichen Anlagen sowie auf den städtischen Wochenmärkten Hunde an der Leine zu führen.

Gilt die Leinenpflicht auch in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten?

Jedes Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet ist durch eine Verordnung gesichert, dies obliegt den Landkreisen. In dieser Verordnung ist der Schutzzweck des Gebietes beschrieben, zudem sind dort alle Ge- und Verbote festgelegt. In de Regel sind in Naturschutzgebieten die Wege nicht zu verlassen und Hunde an der Leine zuführen, um das Schutzgebiet nicht zu stören, zu beschädigen oder zu verändern.

Gibt es eine vorgeschriebene Leinenlänge?

Nein, aber es gelten mit oder ohne Leine die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes. So darf auch ein Hund mit Leine nicht streunen oder wildern (siehe § 33 NWaldG). Für die Anleinpflicht im innerörtlichen Bereich gibt es in Niedersachsen einige Gemeinden, die eine Mindestlänge der Leine näher ausführen.

Kann ich beim Land oder der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Neben den gesetzlichen geregelten Ausnahmen der Anleinpflicht für Blindenhunde und Diensthunde zum Beispiel der Polizei kann vom Land Niedersachsen oder der Stadt Soltau kein Antrag auf eine Ausnahmeregelung während der allgemeinen Brut- und Setz-und Aufzuchtzeit bewilligt werden.

Wer kontrolliert, ob ich meinen Hund an der Leine führe?

Für die Kontrolle und die Erhebung möglicher Bußgelder ist die Stadt Soltau verantwortlich. Sie wird auch in diesem Jahr das Anleingebot verstärkt überwachen.

Verstöße werden mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet. Im Interesse des Tierschutzes bleibt aber zu hoffen, dass solche belastenden Maßnahmen nicht verfügt werden müssen.