Die Stadt Soltau nimmt die gestrigen Urteile des Verwaltungsgerichts Lüneburg zur Kenntnis. Das Gericht hat die Anträge der Stadt Soltau auf Zielabweichung bzw. Fortsetzung der städtischen Bauleitplanung abgelehnt und auf das ruhende Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht verwiesen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der beantragten Erweiterung des Designer Outlet Soltau stand in der mündlichen Verhandlung nicht im Vordergrund.
Bereits 2019 hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg teilweise positiv für eine Zielabweichung auf 19.800 m² Verkaufsfläche entschieden. Hiergegen legte das Land Berufung ein; dieses Verfahren beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ist aktuell ruhend gestellt, da das Land der Stadt Soltau Gespräche angeboten und einen politischen Kompromiss angestrebt hatte. Im Vertrauen auf den mit dem Land gemeinsam abgestimmten Kompromiss auf eine Erweiterung auf 15.000 m² wurden aufwendige Gutachten erstellt und ein Raumordnungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen: Die grundsätzliche Raumverträglichkeit wurde durch die landesplanerische Feststellung nachgewiesen. Allerdings wich das Land vom Kompromissweg ab und lehnte die beantragte Zielabweichung zur Erweiterung auf 15.000 m² ab. Die Stadt musste sich gegen diese Ablehnung gerichtlich wehren.
In der gestrigen mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg ging es vorrangig um prozessuale Fragen. Das Verwaltungsgericht kam zu der Rechtsauffassung, dass parallele Gerichtsverfahren zur Erweiterung auf 15.000 m² bzw. 19.800 m² rechtlich nicht möglich sind und dass zunächst eine Entscheidung im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht zu treffen ist. Daher wies es die Klage der Stadt auf Zielabweichung ab.
In der mündlichen Verhandlung zeigte sich, dass das Verwaltungsgericht an seiner bereits in seinem Urteil aus 2019 geäußerten Rechtsauffassung festhält. Dies ist ein positives Signal für das weitere Verfahren. Es ist nun an dem Oberverwaltungsgericht eine Klärung herbeizuführen. Deutlich wurde jedoch, dass das Land den selbst vorgeschlagenen Kompromiss nicht anstrebt und dieser von Anfang an nicht möglich war. Dies zeigte auf, dass allein die Stadt und die Investorin an einem Kompromiss interessiert waren und im Vertrauen darauf alles dafür getan haben. Das Verhalten des Landes und der Umgang mit Steuermitteln ist aus Sicht der Stadt bedenklich. Die Stadt Soltau ist enttäuscht über die Abkehr des Landes von dem gemeinsam vereinbarten Kompromiss.
Die gestrige mündliche Verhandlung macht aber Mut. Die Stadt Soltau sieht der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts positiv entgegen. Das Designer Outlet Soltau braucht perspektivisch eine Erweiterung, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Dazu steht die Stadt Soltau weiterhin.
Die Urteilsgründe sind bislang nicht bekannt. Nach deren Auswertung wird die Stadt Soltau das weitere Vorgehen mit der Investorin abstimmen. Die Stadt Soltau verfolgt zusammen mit der Investorin weiterhin das gemeinsame Ziel der Erweiterung des Designer Outlet Soltau.