Bei extremen winterlichen Witterungs- und Straßenverhältnissen kann es zu Unterrichtsausfällen kommen. Zuständig für diese Entscheidung ist der Landkreis Heidekreis. Ziel ist es, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg sowie eine verlässliche Schülerbeförderung zu gewährleisten.
Der Heidekreis entscheidet – abhängig von der Wetterlage – entweder am Vorabend oder frühmorgens gegen 5 Uhr, ob der Unterricht ausfällt. Grundlage sind insbesondere die Straßenverhältnisse und die Frage, ob der öffentliche Personennahverkehr aufrechterhalten werden kann.
Im Falle eines Unterrichtsausfalls werden die Berufsbildenden Schulen in Soltau und Walsrode im Distanzunterricht beschult.
Unabhängig davon appelliert der Landrat an die Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten: Wenn der Schulweg als unsicher eingeschätzt wird, können Kinder auch ohne offiziell angeordneten Unterrichtsausfall zu Hause bleiben oder vorzeitig abgeholt werden. Schulen stellen zudem eine Betreuung sicher, falls Schülerinnen und Schüler trotz Unterrichtsausfalls zur Schule kommen.
Über folgende Kanäle informiert der Heidekreis über einen Unterrichtsausfall:
Weitere Informationen sowie QR-Codes zum Download der BIWAPP sind dauerhaft auf der Internetseite des Heidekreises im Bereich Bildung abrufbar.