Hinweise der Stadt Soltau zur privaten Videoüberwachung

19.01.2026,

KameraAufgrund aktueller Nachfragen weist die Stadt Soltau auf die geltenden Regeln zur privaten Videoüberwachung hin. Bei rechtswidriger Videoüberwachung ist grundsätzlich der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen zuständig.

Die Stadt Soltau kann in diesen Fällen rechtlich nicht tätig werden.

  • Überwachung nur des eigenen Grundstücks:
    Private Kameras dürfen grundsätzlich nur das eigene Grundstück filmen (Hausrecht).
  • Gut sichtbarer Hinweis erforderlich:
    Vor Betreten Ihres Grundstücks muss ein deutlich erkennbares Hinweisschild auf die Videoüberwachung aufmerksam machen. Werden mehrere Kameras eingesetzt, können auch mehrere Schilder notwendig sein.
  • Keine schwenkbaren Kameras:
    Bewegliche (schwenkbare) Kameras sollten nicht eingesetzt werden.
  • Keine Aufzeichnung öffentlicher Bereiche:
    Öffentliche Wege, Plätze, Straßen oder andere frei zugängliche Flächen dürfen nicht erfasst werden – auch nicht am Rand des Bildes.
  • Keine Überwachung von Nachbargrundstücken:
    Es ist nicht erlaubt, fremde Grundstücke oder Wohnungen zu filmen.
  • Auch teilweise Erfassung ist unzulässig:
    Schon eine gelegentliche oder randliche Erfassung öffentlicher Bereiche oder fremder Grundstücke ist verboten.

Wer diese Regeln missachtet und Personen ohne deren Einwilligung filmt, verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies kann zu Maßnahmen der Datenschutzbehörde sowie zu zivilrechtlichen Ansprüchen führen.

Die Einhaltung dieser Vorgaben dient dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie des Rechts am eigenen Bild - beide sind grundgesetzlich geschützt.

Weitere Informationen finden Sie beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen.

Bei Fragen können Sie sich an den Datenschutzkoordinator der Stadt Soltau wenden: Herr Gebelein, 05191/82130, datenschutz@stadt-soltau.de