Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Zeitgleich wählt Soltau einen neuen Bürgermeister. Die Stichwahl folgt am 9. März 2025.
Hinweis: Briefwahlunterlagen für die jetzige Bundestags- und Bürgermeisterwahl können Sie ab sofort im Bürgerbüro erhalten.
Unterschiede: Bundestags- und Bürgermeisterwahl
Bürgermeisterwahl: Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben.
- Jeder Wähler hat eine Stimme.
Bundestagswahl: Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag mind. 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben.
- Jeder Wähler hat zwei Stimmen (1x Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten - 1x Zweitstimme für die Landesliste einer Partei)
Warum es wichtig ist, wählen zu gehen?
Wahlen sind die Lebensgrundlage der Demokratie. Der freiheitliche Rechtsstaat lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neugewählte Vertreterrinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung, die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten.
Wo befindet sich mein Wahllokal und wann kann ich wählen?
Ihr Wahllokal ist abhängig von Ihrer Anschrift und dem festgelegten Wahlbezirk. Informationen dazu erhalten Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. In dem darin genannten Wahllokal können Sie dann am Wahlsonntag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr wählen. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, wenn dies für Sie wichtig sein sollte. Hinweise hierzu finden Sie ebenfalls auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder erhalten Sie telefonisch beim Wahlbüro.
Kann ich mich an der Durchführung von Wahlen aktiv beteiligen?
Zur Durchführung jeder Wahl sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Auch Sie können diese Aufgabe übernehmen, wenn Sie wahlberechtigt sind und darüber hinaus entsprechend vom Wahlbüro in einen Wahlvorstand berufen werden. Spezielle Vorkenntnisse sind für die Unterstützung in einem Wahlvorstand nicht notwendig, Sie erhalten alle notwendigen Informationen über Ihr Wahlbüro. Ihr Engagement wird außerdem mit einem finanziellen Dankeschön belohnt.
Hinweis für Auslandsdeutsche
Volljährige Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und bei der Bundestagswahl 2025 wählen wollen, müssen bis zum 02.02.2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in ihrer letzten Wohnsitzbehörde stellen. Voraussetzungen dafür sind, dass Deutsche mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben müssen und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Dieser ausgefüllte Antrag muss elektronisch (z.B. per Mail) an uns übermittelt werden. - 2 - Sollte der Aufenthalt länger als 25 Jahre zurückliegen oder noch nie in Deutschland gemeldet waren müssen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sein.
Am Wahltag keine Möglichkeit Ihr Wahllokal aufzusuchen? Dann nutzen Sie gern die Briefwahl!
Sollte es Ihnen am Wahltag nicht möglich sein, Ihr Wahllokal aufzusuchen, z.B. wegen einer längst geplanten Urlaubsreise, dann sollten Sie Ihr Wahlrecht dennoch ausüben und durch Briefwahl wählen.
Nutzen Sie hierzu gerne unseren Online-Antrag unter https://online.itebo.de/IWS/startini.do?mb=03358021.
Briefwahl können Sie ebenfalls beantragen, indem Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen, persönlich unterschreiben und an uns senden. Die Unterlagen für die Briefwahl werden Ihnen dann postalisch zugeschickt.
Briefwahlunterlagen für die jetzige Bundestags- und Bürgermeisterwahl können Sie ab sofort im Bürgerbüro erhalten.
Von Anfang Februar bis zum 21. Februar 2025 besteht die Möglichkeit, im Bürgerbüro der Stadt Soltau vorbeizukommen und sofort zu wählen oder Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen (Bitte Wahlbenachrichtigung und Personalausweis mitbringen!). Sollte es zu einer möglichen Stichwahl (09. März 2025) kommen, können Sie hierfür auch Briefwahlunterlagen beantragen.
Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person abholen lassen möchten, beachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros 3. Februar bis 21. Februar 2025:
- montags bis freitags 8 bis 13 Uhr
- dienstags 14 bis 16 Uhr
- donnerstags 14 bis 18 Uhr
Letzter Ausgabetag ist Freitag, der 21. Februar 2025:
- Bürgermeisterwahl: 8 bis 13 Uhr
- Bundestagswahl: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Ansprechpartner, Kontakt und weitere Informationen: