Der Rat der Stadt Soltau hat am 30. Oktober 2025 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Tetendorf Nr. 3 „Wohnquartier Tetendorfer Straße“ gefasst. Mit der offiziellen Bekanntgabe des Bebauungsplanes tritt dieser in Kraft und wird rechtsverbindlich.
Erschließung und Bauabschnitte
Die Erschließung des Baugebietes kann nun beginnen. Im ersten Bauabschnitt entstehen:
- 40 Grundstücke für Einzel- und Doppelhäuser
- 7 Grundstücke für Geschosswohnungsbau
- 2 Grundstücke für Hausgruppen
- 12 Kleinstgrundstücke
- 1 Grundstück für eine geplante Kindertagesstätte
Wärmeversorgung
Die Wärmeversorgung wird durch die Stadtwerke Soltau voraussichtlich über ein „Kaltes Nahwärmenetz“ sichergestellt. Weitere Informationen finden Sie unter sw-soltau.de oder direkt im Kundencenter der Stadtwerke, Marktstraße 1, in Soltau.
Vermarktung und Bewerbung
Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt parallel zu den Erschließungsarbeiten. Voraussichtlich stehen ab Herbst 2026 die ersten baureifen Grundstücke zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist endet am 3. Januar 2026.
Interessierte können sich ab sofort ausschließlich online über die Homepage der Ansiedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH Soltau (AWS) bewerben: AWS-Soltau.de
Weitere Informationen
Der Bebauungsplan Tetendorf Nr. 3 „Wohnquartier Tetendorfer Straße“ steht hier zum Download bereit:
⇒ Bebauungsplan Nr. 3 Tetendorf
Für Rückfragen zum Bebauungsplan stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Soltau zur Verfügung:
- Frau Prüser, Tel. 05191 / 82-611
- Herr Schubert, Tel. 05191 / 82-614
Ausblick
Im Bereich des sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Tetendorf Nr. 4 „Wohngebiet Tetendorfer Straße – Auf dem großen Kamp“ ist die Erschließung weiterer Grundstücke vorgesehen.
Impressionen