Schneeräumung: Gossen freihalten und Wege sichern

05.01.2026,

SchneeMit dem jüngsten Schneefall in Soltau sind alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erneut verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Geh- und Radwege von Schnee zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Ziel ist es, die Sicherheit von Fußgängerinnen, Fußgängern und Radfahrenden zu gewährleisten.

Diese Verpflichtung ist in der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Soltau eindeutig geregelt. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass der geräumte Schnee in die Gossen (Straßenrinnen) geschoben wird. Dadurch kann der Abfluss von Schmelzwasser blockiert werden. Bei einsetzendem Tauwetter staut sich das Wasser, was zu gefährlichen Wasseransammlungen und erhöhten Unfallrisiken führt.

Die Stadt Soltau weist daher ausdrücklich darauf hin, dass Schnee nicht in die Gossen, sondern ausschließlich auf dem eigenen Grundstück abzulagern ist. Die Verordnung schreibt vor, dass die Gossen freizuhalten sind, um einen ungehinderten Abfluss des Schmelzwassers zu ermöglichen.

Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, diese Regelungen zu beachten und damit aktiv zur Sicherheit im gesamten Stadtgebiet beizutragen.

⇒ Bestimmungen über den Winterdienst