Vertriebene aus der Ukraine: Informationen

14.03.2022,

SolidaritätInformationen zur Unterstützung Vertriebener in Soltau. (⇒ english version)

Aktuelle Rechtslage

Aufenthaltsstatus von Vertriebenen aus der Ukraine (sehr verkürzte Darstellung)

Als ukrainischer Vertriebener mit biometrischem Pass können Sie sich visumsfrei für maximal 90 Tage in Deutschland aufhalten. Eine postalische Anmeldung oder eine Anzeigepflicht gegenüber der Ausländerbehörde besteht grundsätzlich nicht. Personen ohne Pass sind gehalten sich bei der zuständigen Ausländerbehörde wegen einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu melden. Gern können Sie aber auch den Vordruck „Registrierung bei der Ausländerbehörde“ ausfüllen und der Stadt Soltau zusammen mit den Identitätsnachweisen (ggf. Geburtsurkunde, ukrainischem Personalausweis, ukrainische Aufenthaltserlaubnis, etc.) an soziales@stadt-soltau.de übermitteln. Ihre Informationen leitet der Fachbereich an die Ausländerbehörde weiter. Bitte denken Sie daran, den Briefkasten Ihrer Gastfamilie auch mit Ihrem Namen zu beschriften.

Sollten Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben wollen, füllen Sie bitte ebenfalls den Vordruck „Registrierung bei der Ausländerbehörde“ aus und leiten es zusammen mit den Passkopien (bzw. anderen Identitätsnachweisen) an den Fachbereich Soziale Hilfen. Diese Informationen werden ebenfalls an die Ausländerbehörde übermittelt, damit die Erteilung des Aufenthaltstitels in die Wege geleitet werden kann.

Leistungsanspruch

Die vertriebenen Personen, die eine Unterkunft in Soltau haben und ihren Lebensunterhalt sowie die Miete bzw. Betriebskosten nicht selbst sicherstellen können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei einer Antragstellung werden die schutzsuchenden Personen der Ausländerbehörde automatisch gemeldet, so dass ein Ankunftsnachweis zugesandt und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt werden kann. In diesem Fall müssen Sie sich nicht selbst bei der Ausländerbehörde melden.

Der Leistungsanspruch umfasst den Regelbedarf für Dinge des täglichen Bedarfs, die Kosten der Unterkunft sowie die Versorgung im Krankheitsfall. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Stadt Soltau, gerne per Mail an soziales@stadt-soltau.de

Gern können Sie auch den Antrag auf Asylleistungen herunterladen, diesen ausfüllen und zusammen mit den aufgeführten Unterlagen der Stadt Soltau per Post oder per Mail zuleiten.

Die Leistungen können in bar in der Stadtkasse der Stadt Soltau ausgezahlt werden. Mit einer Meldeadresse und einem Pass haben Sie jedoch ebenfalls die Möglichkeit, ein Konto bei einer Bank zu eröffnen. Bitte wenden Sie sich an ein Kreditinstitut.

Angemieteter Wohnraum

Im Rahmen des Leistungsbezuges werden auch Kosten der Unterkunft und Heizung für eigenen Wohnraum übernommen, soweit diese angemessen sind. Hierfür benötigt der Fachbereich Soziale Hilfen den Mietvertrag sowie eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung. Möchten Sie Wohnraum anmieten, setzen Sie sich bitte vor der Anmietung der Wohnung mit dem Fachbereich Soziales bezüglich der angemessenen Kosten in Verbindung. Sofern eine Mietkaution zu zahlen ist, kann diese über den Antrag auf Mietkaution beantragt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass der Mietvertrag dabei noch nicht unterschrieben werden darf.

Im Anschluss können Sie beim Fachbereich Soziale Hilfen Bedarfe für die Ausstattung der Wohnung geltend machen. Hierfür reicht ein formloser Antrag aus.

Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis besteht nicht automatisch, kann aber bei der Ausländerbehörde des Landkreises Heidekreis beantragt werden.

Für Hilfestellung bei der Suche nach einer Erwerbstätigkeit ist die Agentur für Arbeit zuständig.

Schulpflicht

In Deutschland haben Kinder 12 Jahre lang Schulpflicht. Ab dem 6. Lebensjahr werden die Kinder eingeschult. Für ukrainische Kinder ist der Schulbesuch nach der Anmeldung bei der Ausländerbehörde bzw. dem Einwohnermeldeamt, spätestens jedoch 3 Monate nach der Einreise verpflichtend.

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro

Wenn Sie in Soltau Ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründen, sich also bei einer Gastfamilie befinden oder eigenen Wohnraum bewohnen, müssen Sie sich im Bürgerbüro der Stadt Soltau anmelden. Bitte setzen Sie sich bitte bezüglich eines Termins mit dem Bürgerbüro in Verbindung.

⇒ Bürgerbüro Stadt Soltau

Anlaufstellen und nützliche Tipps

Im folgenden Dokument werden ein paar nützliche Anlaufstellen, Organisationen und Ansprechpartner genannt. Bitte scheuen Sie sich nicht, Kontakt aufzunehmen.

⇒ Anlaufstellen und nützliche Tipps

Die Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist ebenfalls sehr informativ und auf ukrainischer Sprache verfügbar.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Das BAMF stellt Erstinformationen für Vertriebene aus der Ukraine in verschiedenen Sprachen zur Verfügung:



Sammelstelle für Ukraine-Spenden

YouZeVor dem Hintergrund der enormen Hilfsbereitschaft für die vom Krieg in der Ukraine Betroffenen appellieren Hilfsorganisationen und Verantwortliche an alle: Spenden Sie gezielt!

Wichtig ist vor allem, sich vorab zu informieren, welche Spenden - neben Geldspenden - derzeit vor allem gefragt sind.

Im Jugendzentrum YouZe werden sowohl Sach- als auch Geldspenden gesammelt. Das Team steht von montags bis freitags von 13.00 bis 19.00 Uhr vor Ort in der Scheibenstraße 12 in Soltau bereit, um Spenden in Empfang zu nehmen.

Auf der folgenden Internetseite finden Sie eine Liste mit den benötigten Hilfsmitteln:

⇒ Sammelstelle für Ukraine-Hilfen

Sollten Sie über Hilfsmittel verfügen, welche nicht in der Liste aufgeführt sind, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit dem Jugendzentrum auf!

Ort: YouZe, Scheibenstraße 12, Soltau
Termine: montags bis freitags von 13 bis 19 Uhr
Kontakt: 05191-14446 & welcome@youze-soltau.de