Die Stadt Soltau weist darauf hin, dass sie die Einziehung von Abgaben nicht wie üblich am 15.02. vornehmen wird, sondern erst eine Woche später am 21.02.
Davon betroffen sind alle Quartalszahler für Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Straßenreinigungsgebühren.
Die Verschiebung ist erforderlich geworden, um das eingegangene Aufkommen an Einsprüchen und sonstigen Einwänden bis zum Abbuchungstermin bearbeiten zu können.