Erstellt wird ein Bebauungsplan von der zuständigen Gemeinde, also der Stadt Soltau. Diese legt in einer Satzung zunächst fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. In der Regel gilt ein Bebauungsplan nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern für jeweils einen Teil davon, beispielsweise einen Ortsteil oder eine Grundstücksgruppe. Üblicherweise besteht ein Bebauungsplan aus zwei Teilen:
- Planzeichnung, basierend auf einer amtlichen Flurkarte (Maßstab 1:500 bzw. 1:1000)
- Text
An die Regelungen eines Bebauungsplanes muss sich zwingend gehalten werden. So darf beispielsweise in einem Stadtgebiet kein Supermarkt gebaut werden, wenn der betreffende Bebauungsplan dies nicht vorsieht.