Das förmliche Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist durch die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) festgelegt. Auf dieser Grafik haben wir den Ablauf des Bauleitplanverfahrens, zu dem auch die Beteiligung der Öffentlichkeit gehört, vereinfacht dargestellt: