Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan wird auch als „vorbereitender Bauleitplan“ bezeichnet. In ihm soll die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung nach den voraussichtlichen städtebaulichen Erfordernissen darstellen.

Das Gebiet der Stadt Soltau ist ca. 203 km² groß. Das Stadtgebiet weist eine große Vielfalt an Nutzungen auf. Der Flächennutzungsplan soll und kann diese nicht alle und vollständig erfassen. Er soll eher allgemeine und grundsätzliche Aussagen und Darstellungen enthalten. Diese Darstellungen sind außerdem nicht parzellenscharf.

Die auf dieser Seite bereitgestellten Bauleitpläne können vom Original abweichen, Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Rechtsverbindlich sind immer nur die Originalurkunden, die Sie zu den Sprechzeiten im Rathaus einsehen können. Bei konkreten Fragestellungen wird eine planungsrechtliche Beratung durch die Fachabteilung empfohlen.

Welche Darstellungen enthält der Flächennutzungsplan?

  • Gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) können insbesondere die für eine Bebauung vorgesehenen Flächen, Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern, Einrichtungen des Gemeinbedarfs (z.B. Schulen, Kirchen, kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, Sportanlagen) darzustellen. Darstellungen erfolgen in Form von Flächen oder Symbolen. Mögliche Darstellungen sind in der Planzeichenverordnung bundeseinheitlich geregelt.
     
  • Den größten Flächenanteil am Soltauer Stadtgebiet haben Flächen für die Landwirtschaft und Wald.
     
  • In einigen Ortschaften und in der Kernstadt kommen unterschiedliche Arten von Bauflächen vor. Soweit sie eine gewisse Größe haben und es erforderlich ist, sind diese Bereiche als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, Dorfgebiet, gewerbliche Baufläche oder Sonderbaufläche dargestellt. Außerdem sind alle wichtigen Hauptverkehrswege erfasst, also die Autobahn A 7, Bundes- und Landesstraßen, Kreisstraßen und einige städtische Straßen. Aber auch Bahnstrecken rechnen dazu.
     
  • Wichtige Vorgaben, die ebenfalls die Bodennutzung bestimmen, sollen nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen werden. Das sind Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, die einen relativ großen Flächenanteil ausmachen. So erstrecken sich z.B. Teile des Naturschutzgebietes Lüneburger Heide in das Soltauer Stadtgebiet.
     
  • Das größte Schutzgebiet im Gebiet der Stadt Soltau ist das Wasserschutzgebiet Schüttenbusch, das ebenfalls in den Flächennutzungsplan aufgenommen wurde.
     
  • Für wichtige Einrichtungen enthält der Flächennutzungsplan Symbole, z.B. für Schulen, Kindergärten, Kreisverwaltung, Post, Bahnhof und ZOB. Sportanlagen an der Winsener Straße, im Ostpark und der Böhmepark sind als öffentliche Grünfläche dargestellt. Bei den Sportanlagen ist das Symbol Sportplatz ergänzt, für den Böhmepark das Symbol Parkanlage.

Wie läuft das Verfahren für die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans ab?

  • Das Aufstellungsverfahren für den Flächennutzungsplan oder für eine Änderung ist mit dem für einen Bebauungsplan identisch.  Der Flächennutzungsplan muss jedoch vom Heidekreis genehmigt werden und kann danach per Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden. Hier finden Sie mehr zu diesem Thema.

Welche Rechtswirkungen hat eine Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan?

  • Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich, in der Regel aber für Grundeigentümer nicht unmittelbar verbindlich.

Flächennutzungsplan Änderungen

52. Änderung FNP „Gewerbliche Baufläche Soltau Ost II“

Planzeichnung - Begründung mit Umweltbericht - Zusammenfassende Erklärung

53. Änderung FNP „Sonderbaufläche Freizeit und Fremdenverkehr Ellingen“

Planzeichnung - Begründung mit Umweltbericht - Zusammenfassende Erklärung

54. Änderung FNP „Feuerwehrgerätehaus Dittmern / Deimern“

Planzeichnung - Begründung - Zusammenfassende Erklärung

55. Änderung FNP „Wohnbaufläche zwischen Winsener Straße und Reha-Klinik“

Satzung - Begründung mit Umweltbericht - Zusammenfassende Erklärung

58. Änderung FNP  „Tetendorfer Straße“

Planzeichnung - Begründung - Zusammenfassende Erklärung

65. Änderung FNP „Erweiterung des Campingplatzes auf dem Simpel“

Planzeichnung - Begründung - Zusammenfassende Erklärung