Kommunale Wärmeplanung der Stadt Soltau

Schematischer AblaufMehr als 50% des Endenergieverbrauchs macht in Deutschland die Wärmeversorgung aus und ist somit für einen Großteil des CO² Ausstoßes verantwortlich. Gut 80% der in Deutschland vorhandenen Wärmenachfrage wir aktuell durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt. Diese werden jedoch meist aus dem Ausland bezogen.

Für eine zukunftssichere und verlässliche Wärmeversorgung muss umgedacht werden und auf Erneuerbare Energien oder die Nutzung von Abwärme potenzialen von beispielsweise größeren Industrie- oder Gewerbeanlagen im Stadtgebiet gesetzt werden. 

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetzt) in Kraft getreten. Dieses Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche Wärmeplanung in ganz Deutschland. 

Bereits seit Anfang des Jahres 2023 laufen in Soltau die Vorbereitungen für die kommunale Wärmeplanung, mit dem Ziel den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.

 

Was genau bedeutet kommunale Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung. Sie ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen. Grundsätzlich sollte die Wärmeplanung für das gesamte Gemeindegebiet den künftig beabsichtigten Weg in eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung darstellen.

Was ist die Aufgabe der Stadt Soltau?

Die Stadt Soltau übernimmt bei der Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur eine sehr wichtige Rolle: Sie ist zuständig für die räumliche Planung, verfügt über die relevanten Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand. Mit diesem Wissen übernimmt sie eine koordinierende und moderierende Rolle für die Umsetzung künftiger Maßnahmen. Die Stadt Soltau kann durch ihre räumliche Nähe und ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge maßgeblich dazu beitragen, die Bürgerschaft und Unternehmen für das Thema zu gewinnen. Im Ergebnis kann somit die Stadt Soltau die Wärmewende gezielt durch quartiersbezogene Ansätze zur verstärkten Nutzung von Wärmepumpen im Bestand oder den Bau von Wärmenetzen als Werkzeug zur Wärmeverteilung unterstützen.

Welche Instanzen sind beteiligt?

Für die Erstellung des Konzeptes für die kommunale Wärmeplanung arbeitet die Stadt Soltau mit verschiedenen wärmerelevanten Behörden und Akteuren zusammen. Dazu zählen lokale Unternehmen, der Landkreis Heidekreis oder die Energieversorgungsunternehmen. Auch die Öffentlichkeit soll über geeignete Beteiligungsformate informiert werden und die Möglichkeit haben Ideen einzubringen.

Was sind die konkreten Ziele der Stadt Soltau?

Es sollen effiziente Lösungen für eine klimafreundliche und treibhausgasneutrale Energieversorgung erarbeitet werden. Die Maßnahmen sollen gemeinsam mit den unterschiedlichen Akteuren wie Wärmeproduzenten, -abnehmern oder -verteilern umgesetzt werden. Es soll nicht nur ein Betrag zu einer nachhaltigen Entwicklung geleistet werden. Die Stadt sieht ebenfalls das Potenzial durch die voranschreitende und aktiv gestaltete Umstellung der Wärmeversorgung die regionale Wertschöpfung zu erhöhen. Waren es vorher noch einige wenige Energieträger, so wird sich der klimaneutrale Energie- und Wärmemarkt künftig auf verschiedene Marktsegmente verteilen, die teilweise vor Ort produziert und direkt verteilt werden könnten. Von dieser Umstellung können die Gemeinden, die Energieversorger und Netzbetreiber sowie schließlich auch die Kunden als Wärmeabnehmer auch wirtschaftlich profitieren.

Was können die Bürger und Hauseigentümer von der kommunale Wärmeplanung erwarten?

Aus der kommunalen Wärmeplanung entstehen keine Rechtsansprüche bzw. rechtsverbindliche Festlegungen für die Gemeinde, Hauseigentümer oder andere Akteure. Sie gibt eher eine Orientierung und einen Fahrplan mit welchen Maßnahmen in welchen Stadtbereichen oder Quartieren künftig gerechnet werden kann. Die Wärmeplanung ist damit von den verbindlichen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abzugrenzen, die anzuwenden sind.

Ohne eine beschlossene Wärmeplanung gelten die allgemeinen Übergangsfristen nach GEG: Weiterhin müssen ab dem 1. Januar 2024 neu installierte Heizungen bei Neubauten in Neubaugebieten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Grundsätzlich dürfen auch Gasheizungen verbaut werden. Sie müssen jedoch grundsätzlich „H2-ready“ sein, also auf einen späteren Betrieb mit Wasserstoff vorbereitet sein. Außerdem müssen sie mit der Zeit einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien nutzen.

Für andere Neubauten und Bestandsimmobilien gelten andere gesetzliche Fristen gemäß GEG. Erst wenn die kommunale Wärmeplanung beschlossen ist, gilt für neue Heizungen die 65 % Erneuerbare Energien Vorgabe. Die Stadt Soltau muss gemäß der gesetzlichen Vorgaben die kommunale Wärmeplanung bis zum 31. Dezember 2026 vorlegen.

Vereinfacht gesagt wird in der Wärmeplanung das Stadtgebiet in zwei Gebietskategorien eingeteilt; Gebiete mit „dezentraler Versorgung“ und Gebiete mit künftigen „Wärmenetzen“. Wenn laut Wärmeplanung ein Grundstück im Bereich einer „dezentralen Versorgung“ liegt, sind an dieser Stelle keine Wärmenetzlösungen von der Stadt vorgesehen. Der Eigentümer müsste sich dann um eine Einzelversorgung bemühen. Nach aktuellem Stand sind die gängigsten Lösungen die elektrische Wärmepumpe, Biomasse-Heizungen oder ergänzend Solarthermie-Anlagen. Jedoch sind auch selbstorganisierte nachbarübergreifende Lösungen möglich. Die genannten Versorgungsoptionen sind auch als Gemeinschaftslösungen denkbar oder es könnte sich der Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) anbieten. Wenn die Wärmeplanung ein künftiges Wärmenetz vorsieht, können die Eigentümer mit einer quartiersübergreifenden Lösung und Anschlussmöglichkeit rechnen. Es bietet sich dann an zumindest einen künftigen Netzanschluss vorzubereiten. Dann sollen Bürger die Möglichkeit haben sich mit den ausführenden Stellen zu den Zeiträumen und Konditionen abzustimmen.

Aktuell liegt für die Stadt Soltau keine beschlossene kommunale Wärmeplanung vor.