Aus der kommunalen Wärmeplanung entstehen keine Rechtsansprüche bzw. rechtsverbindliche Festlegungen für die Gemeinde, Hauseigentümer oder andere Akteure. Sie gibt eher eine Orientierung und einen Fahrplan mit welchen Maßnahmen in welchen Stadtbereichen oder Quartieren künftig gerechnet werden kann. Die Wärmeplanung ist damit von den verbindlichen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abzugrenzen, die anzuwenden sind.
Ohne eine beschlossene Wärmeplanung gelten die allgemeinen Übergangsfristen nach GEG: Weiterhin müssen ab dem 1. Januar 2024 neu installierte Heizungen bei Neubauten in Neubaugebieten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Grundsätzlich dürfen auch Gasheizungen verbaut werden. Sie müssen jedoch grundsätzlich „H2-ready“ sein, also auf einen späteren Betrieb mit Wasserstoff vorbereitet sein. Außerdem müssen sie mit der Zeit einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien nutzen.
Für andere Neubauten und Bestandsimmobilien gelten andere gesetzliche Fristen gemäß GEG. Erst wenn die kommunale Wärmeplanung beschlossen ist, gilt für neue Heizungen die 65 % Erneuerbare Energien Vorgabe. Die Stadt Soltau muss gemäß der gesetzlichen Vorgaben die kommunale Wärmeplanung bis zum 31. Dezember 2026 vorlegen.
Vereinfacht gesagt wird in der Wärmeplanung das Stadtgebiet in zwei Gebietskategorien eingeteilt; Gebiete mit „dezentraler Versorgung“ und Gebiete mit künftigen „Wärmenetzen“. Wenn laut Wärmeplanung ein Grundstück im Bereich einer „dezentralen Versorgung“ liegt, sind an dieser Stelle keine Wärmenetzlösungen von der Stadt vorgesehen. Der Eigentümer müsste sich dann um eine Einzelversorgung bemühen. Nach aktuellem Stand sind die gängigsten Lösungen die elektrische Wärmepumpe, Biomasse-Heizungen oder ergänzend Solarthermie-Anlagen. Jedoch sind auch selbstorganisierte nachbarübergreifende Lösungen möglich. Die genannten Versorgungsoptionen sind auch als Gemeinschaftslösungen denkbar oder es könnte sich der Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) anbieten. Wenn die Wärmeplanung ein künftiges Wärmenetz vorsieht, können die Eigentümer mit einer quartiersübergreifenden Lösung und Anschlussmöglichkeit rechnen. Es bietet sich dann an zumindest einen künftigen Netzanschluss vorzubereiten. Dann sollen Bürger die Möglichkeit haben sich mit den ausführenden Stellen zu den Zeiträumen und Konditionen abzustimmen.
Aktuell liegt für die Stadt Soltau keine beschlossene kommunale Wärmeplanung vor.