Kommunale Wärmeplanung der Stadt Soltau

Schematischer AblaufMehr als 50% des Endenergieverbrauchs macht in Deutschland die Wärmeversorgung aus und ist somit für einen Großteil des CO² Ausstoßes verantwortlich. Gut 80% der in Deutschland vorhandenen Wärmenachfrage wir aktuell durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt. Diese werden jedoch meist aus dem Ausland bezogen.

Für eine zukunftssichere und verlässliche Wärmeversorgung muss umgedacht werden und auf Erneuerbare Energien oder die Nutzung von Abwärme potenzialen von beispielsweise größeren Industrie- oder Gewerbeanlagen im Stadtgebiet gesetzt werden. 

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetzt) in Kraft getreten. Dieses Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche Wärmeplanung in ganz Deutschland. 

Bereits seit Anfang des Jahres 2023 laufen in Soltau die Vorbereitungen für die kommunale Wärmeplanung, mit dem Ziel den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.

 

Ablauf und Stand der Kommunalen Wärmeplanung Soltau

Aktuell liegt in Soltau keine beschlossene Wärmeplanung vor

Meilensteine

Am 11. Dezember 2025 fand die erste virtuelle nicht öffentliche Akteursveranstaltung statt. Ziel des Treffens war es zentrale Akteurinnen und Akteure einzubinden und für den weiteren Prozess zu informieren.

⇒ Mitteilung zur ersten Akteursveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung

⇒ Präsentation Akteursveranstaltung am 11. Dezember 2025

Im Bauausschuss vom 27. Januar 2026 stellte die beauftragte Firma, EKP - Energie Klima Plan, nun einen Zwischenstand der Arbeiten vor:

⇒ Präsentation Zwischenstand KWP

  • Geplant ist eine zweite nicht öffentliche Akteursveranstaltung
  • Geplant ist eine öffentliche Veranstaltung für alle Interessierten zur Information und Einholung von Anregungen und Vorschlägen
  • Geplant ist eine öffentliche Abschlusspräsentation und Beschluss der Wärmeplanung im Rat der Stadt Soltau

Was genau bedeutet kommunale Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung. Sie ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen. Grundsätzlich sollte die Wärmeplanung für das gesamte Gemeindegebiet den künftig beabsichtigten Weg in eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung darstellen.

Was ist die Aufgabe der Stadt Soltau?

Die Stadt Soltau übernimmt bei der Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur eine sehr wichtige Rolle: Sie ist zuständig für die räumliche Planung, verfügt über die relevanten Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand. Mit diesem Wissen übernimmt sie eine koordinierende und moderierende Rolle für die Umsetzung künftiger Maßnahmen. Die Stadt Soltau kann durch ihre räumliche Nähe und ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge maßgeblich dazu beitragen, die Bürgerschaft und Unternehmen für das Thema zu gewinnen. Im Ergebnis kann somit die Stadt Soltau die Wärmewende gezielt durch quartiersbezogene Ansätze zur verstärkten Nutzung von Wärmepumpen im Bestand oder den Bau von Wärmenetzen als Werkzeug zur Wärmeverteilung unterstützen.

Welche Instanzen sind beteiligt?

Für die Erstellung des Konzeptes für die kommunale Wärmeplanung arbeitet die Stadt Soltau mit verschiedenen wärmerelevanten Behörden und Akteuren zusammen. Dazu zählen lokale Unternehmen, der Landkreis Heidekreis oder die Energieversorgungsunternehmen. Auch die Öffentlichkeit soll über geeignete Beteiligungsformate informiert werden und die Möglichkeit haben Ideen einzubringen.

Was sind die konkreten Ziele der Stadt Soltau?

Es sollen effiziente Lösungen für eine klimafreundliche und treibhausgasneutrale Energieversorgung erarbeitet werden. Die Maßnahmen sollen gemeinsam mit den unterschiedlichen Akteuren wie Wärmeproduzenten, -abnehmern oder -verteilern umgesetzt werden. Es soll nicht nur ein Betrag zu einer nachhaltigen Entwicklung geleistet werden. Die Stadt sieht ebenfalls das Potenzial durch die voranschreitende und aktiv gestaltete Umstellung der Wärmeversorgung die regionale Wertschöpfung zu erhöhen. Waren es vorher noch einige wenige Energieträger, so wird sich der klimaneutrale Energie- und Wärmemarkt künftig auf verschiedene Marktsegmente verteilen, die teilweise vor Ort produziert und direkt verteilt werden könnten. Von dieser Umstellung können die Gemeinden, die Energieversorger und Netzbetreiber sowie schließlich auch die Kunden als Wärmeabnehmer auch wirtschaftlich profitieren.

Häufige Fragen/FAQ – Wärmeplanung und GEG für Hauseigentümer

Was leistet die Kommunale Wärmeplanung (KWP) (vereinfacht):

Die KWP ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Konzept der Stadt Soltau. Sie teilt das Stadtgebiet in zwei Kategorien ein: Gebiete für Wärmenetze und Gebiete für dezentrale Versorgung:

  • In Gebieten mit Wärmenetzen können Eigentümer perspektivisch mit einem Anschluss an ein quartiersübergreifendes Wärmenetz rechnen. Informationen über Zeitplanung und Anschlussart können dann der Wärmeplanung entnommen und bei der Stadt Soltau erfragt werden. (Beispiele sind etwa Fernwärme- oder Nahwärmenetze)

  • In Gebieten mit dezentraler Versorgung müssen die Eigentümer eigene Lösungen zur Selbstversorgung umsetzen (Gängige GEG-konforme Lösungen sind z.B. Wärmepumpen, Hybridheizungen, Biomasseheizungen oder Weiterbetrieb von Gasheizungen mit schrittweise grünem Gas).

Von der Wärmeplanung selbst gehen keine rechtsverbindlichen Pflichten aus. Für Eigentümer sind immer die Regelungen und Fristen des GEG verbindlich zu beachten.

Was regelt das GEG grundsätzlich:

Jede neu eingebaute Heizung muss künftig zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt seit dem 1. Januar 2024 beim Neubau in Neubaugebieten.

Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten (Lückenschluss) gelten andere Übergangsfristen. Für Soltau als Gemeinde unter 100.000 Einwohnern greift die 65% Regelung ab dem 30. Juni 2028 beim Einbau neuer Heizungen.

Für den Umstieg auf erneuerbare Energien gibt es Fördermittel (Grundförderung und Geschwindigkeitsbonus).

Fakten zum Verhältnis der KWP zur GEG:

  • Der Beschluss der Wärmeplanung allein verändert die Fristen des GEG nicht

  • Um die Fristen des GEG zu verändern, müsste die Stadt bestimmte Gebiete rechtsverbindlich als Neu- oder Ausbaugebiete für Wärmenetze oder Wasserstoffnetze ausweisen (z.B. durch Satzung).

  • Durch die Wärmeplanung ergeben sich keine Zwänge oder Umbauerfordernisse. Wenn ein Eigentümer bereits zuvor auf eine dezentrale Versorgung umgestiegen sind, muss dieser nicht umrüsten, wenn die Wärmeplanung künftig eine Wärmenetz vorsieht.

Betrieb bestehender (fossiler) Heizungen:

Keine Austauschpflicht für Funktionierendes: Bestehende, funktionierende Öl- oder Gasheizungen können weiter betrieben und auch repariert werden.

Enddatum: Spätestens am 31. Dezember 2044 endet die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen komplett.

Sonderfall alte Kessel: Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden (Standard- oder Konstanttemperaturkessel), unterliegen bereits jetzt spezifischen Austauschpflichten nach 30 Jahren Laufzeit.

Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung vor Ablauf der Frist:

Wenn Sie Ihre Heizung austauschen, bevor die genannten Fristen (2026/2028 oder Gebietsausweisung) ablaufen, dürfen Sie weiterhin eine klassische Gas- oder Ölheizung einbauen. 

Beachten Sie dabei:

  • Beratungspflicht: Vor dem Einbau ist eine verpflichtende Beratung durchzuführen, die auf mögliche Kostenrisiken (z. B. steigende CO₂-Preise) hinweist.

Grüne Brennstoffe ab 2029: Diese neuen fossilen Heizungen müssen ab 2029 schrittweise Anteile an Biomasse oder grünem/blauem Wasserstoff nutzen:

  • Ab 1. Januar 2029: mindestens 15 %

  • Ab 1. Januar 2035: mindestens 30 %

  • Ab 1. Januar 2040: mindestens 60 %

Übergangsfristen bei Defekten (Heizungshavarie):

Ist eine Heizung irreparabel defekt, gibt es eine allgemeine Übergangsfrist von fünf Jahren (bei Etagenheizungen teils bis zu 13 Jahre), um die 65 %-Anforderung zu erfüllen.

Während dieser Zeit kann übergangsweise eine (gebrauchte) fossile Heizung genutzt werden.

Empfehlungen und Tipps für Eigentümer:

Die Stadt Soltau empfiehlt, sich bei konkreten Fragen zu den Möglichkeiten basierend auf der aktuellen Heizsituation Ihrer Immobilie an Ihren Heizungsbauer oder zuständigen Schornsteinfeger zu wenden.

Für eine Sanierungs- und Energieberatung empfiehlt die Stadt Soltau einen Energieberater heranzuziehen. Als Beispiel für einen unabhängigen Berater in der Region bietet die Energieagentur Heidekreis in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen dazu Leistungen an:

⇒ Energieagentur-Heidekreis.de

Falls Sie sich für den Einbau oder den Umstieg auf die Wärmepumpe oder eine andere dezentrale Eigenversorgungsform interessieren, gibt es qualifizierte Fachbetriebe oder Dienstleister für Heizungstechnik auf dem Markt.