Das Campingplatzkonzept zur Weiterentwicklung der Campingplätze in Soltau (2020) fungiert als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch und wurde auf Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Soltau entwickelt. Das Campingplatzkonzept hat zum Ziel, die künftige Ausrichtung der Campingplätze zu steuern und ein touristisch wirkendes Campingwesen zu stärken.
Auch weiterhin ist auf den Campingplätzen dauerhaftes Wohnen nicht gestattet und rechtlich unzulässig.
⇒ Campingplatzkonzept