„Resiliente Innenstädte“ – Eine resiliente Innenstadt für Soltau

Das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ unterstützt 15 Städte in Niedersachsen bei der langfristigen Aufwertung ihrer Zentren. Soltau erhält bis zum Ende der EU-Förderperiode 2021 - 2027 ein Budget von 3,95 Millionen Euro aus Mitteln des niedersächsischen EFRE/ESF+ Multifondsprogramm. Über die Verwendung der Fördermittel zur Attraktivierung der Innenstadt entscheidet die Soltauer Steuerungsgruppe.

Insgesamt stellt das Land 61,5 Millionen Euro zur Verfügung. (Quelle: „Förderbescheid übergeben“)

⇒ EFRE-Programm "Resiliente Innenstädte" (Erklärvideo)

Das Förderprogramm

Wie lang ist der Förderzeitraum?

Das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ läuft während der Förderperiode 2021-2027. Die Förderprojekte sind bis spätestens zum 31. Dezember 2028 abzuschließen.

Wer ist antragsberechtigt?

Neben der Stadt Soltau als Kommune können, je nach Fördergegenstand, auch andere Träger antragsberechtigt sein. Dies können sein: juristische Personen, welche nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind; Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum; rechtsfähige Zusammenschlüsse nach § 2 Abs. 1 NQG. Privatpersonen sind in dieser Förderkulisse leider nicht antragsberechtigt.

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie antragsberechtigt sind, wende Sie sich gerne an die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe.

Was ist förderfähig?

Grundsätzlich sind sowohl investive Maßnahmen (Mindestsumme zuwendungsfähiger Ausgaben: 120.000 Euro) als auch nicht-investive Maßnahmen (Mindestsumme zuwendungsfähiger Ausgaben: 30.000 Euro) förderfähig. Die Maßnahmen müssen dabei der Umsetzung der ganzheitlichen Strategie dienen, welche im Beteiligungsprozess erarbeitet wurde und den Weg zur „Resilienten Innenstadt Soltau“ aufzeigt.

  • Investive Maßnahmen sind solche Maßnahmen, aufgrund derer eine Sach-, Finanz- oder immaterieller Vermögensgegenstand beschafft wird, welcher längerfristig im Fördergebiet der Innenstadt verbleibt. Eine typische investive Maßnahme ist die Anschaffung von Sachvermögen (z.B. Spielgeräte und Gebäude) oder investive Bau- und Gestaltungsmaßnahmen.
  • Nicht-investive Maßnahmen sind solche Maßnahmen, welche keinen direkten Vermögensgegenstand betreffen. Typische Beispiele sind die Erstellung von Konzepten, Studien, die Durchführung und Betreuung von Öffentlichkeitsbeteiligungen, Kampagnen und Ähnliches.

Gefördert werden Maßnahmen, die der Umsetzung des Soltauer Strategiekonzeptes dienen und einen der nachfolgenden Fördergegenstände erfüllen:

GeltungsbereichBezüglich der konkreten Fördergegenstände berät Sie gerne die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstadt“.

Die Maßnahmen müssen zudem im Geltungsbereich der „Resilienten Innenstadt Soltau“ liegen.

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Internetseiten:

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Die Soltauer Strategie

Das Soltauer Strategiekonzept wurde für die Aufnahme in das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ erstellt. In der Strategie wurden unter anderem drei Schlüsselprojekte („Leitprojekte“) entwickelt, um die Soltauer Innenstadt als Wohn-, Arbeits- und Tourismusstandort zukunftssicher aufzustellen und die zentralen Funktionen Alltagstauglichkeit, Nachhaltigkeit und Wandlungsfähigkeit langfristig zu stärken.

Das Leitprojekt I „Soltaus starke Orte“ basiert auf der Idee, ein Netzwerk für die bestehenden „starken Orte“ Soltaus zu schaffen und dadurch den sozialen Zusammenhalt, Transformationsprozesse, Bildung und ehrenamtliches Engagement zu fördern.

Das Leitprojekt II „Soltau auf grünen Wegen“ zielt auf die Schaffung einer grünen Wegeverbindung zwischen dem Böhmepark im Norden, dem Bahnhofsplatz und dem Übergang zu Breidings Garten im Süden des Programmraums. Die Gestaltung mit Portalen, Trittsteinen und Grünelementen soll eine attraktive Verbindungsachse für den Fuß- und Radverkehr schaffen.

Das Leitprojekt III „Soltaus smarter Campus“ umfasst die Schaffung eines generationsübergreifenden Netzwerkes für die Sammlung von Ideen sowie der Produktion und Bündelung von Wissen und Engagement. Über die Etablierung einer niedrigschwelligen Austauschplattform sollen unter anderem die Gestaltungsprozesse innerhalb der Innenstadt transparent dargestellt und die gemeinsame und nachvollziehbare Erneuerung der Innenstadt ermöglicht werden.

In der Strategie wird der folgende Programmraum die Umsetzung von Projekten definiert: Geltungsbereich

 

Die Steuerungsgruppe

SteuerungsgruppeWas ist die Steuerungsgruppe?

Die Steuerungsgruppe ist das Soltauer Gremium, welches über die Verwendung des Soltauer Förderbudgets in Höhe von 3,95 Mio. Euro im Rahmen der Prüfung der Förderwürdigkeit entscheidet. Dabei wird bewertet, ob das jeweilige Förderprojekt die Ziele des Soltauer Strategiekonzeptes zur Aufstellung einer zukunftsfähigen Innenstadt erfüllt und damit der Umsetzung des Strategiekonzeptes dient.

Das Gremium umfasst 27 Mitglieder. Hierzu gehören 23 stimmberechtigte Vertreter:innen aus den Soltauer Institutionen und der Zivilgesellschaft aus den Handlungsfelder Soziales, Ökologie und Ökonomie. Als beratende Mitglieder gehören unter anderem der Vorsitzende und die Geschäftsführung sowie eine Vertretung des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg und die Innenstadtkoordinatorin der Stadt Soltau dem Gremium an. An den Sitzungen nehmen zudem Teilnehmer in beratender Funktion teil, welche ebenfalls ihre Fachexpertise in die Projektentwicklung und –beurteilung einfließen lassen.

Die Gründung dieser Steuerungsgruppe war und ist Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel.

Wie arbeitet der Steuerungsgruppe?

In den Sitzungen der Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstadt Soltau“ werden unter anderem Projektideen eingebracht und vorgestellt sowie über die Ausgestaltung von Projektideen beraten. Die zentrale Aufgabe der Steuerungsgruppe ist die Durchführung der Förderwürdigkeitsprüfung für eingebrachte Einzelvorhaben, welche aus dem genehmigten Budget (3,95 Mio. Euro) gefördert werden sollen. Ihre Entscheidung basiert auf den Inhalten des Integrierten Strategiekonzeptes „Resiliente Innenstadt Soltau“ und den darin festgelegten Qualitätskriterien zur Förderwürdigkeit.

Die Sitzungen finden grundsätzlich nicht öffentlich statt. Die Ergebnisse aus den Sitzungen werden in Form von Ergebnisprotokollen auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Aktuelle Termine

  • Dienstag, 3. Dezember 2024
  • Stichtag für die Einreichung von Projektsteckbriefen: 5. November 2024

Sitzungen

1. Sitzung vom 25. Januar 2023: Protokoll - Präsentation

2. Sitzung vom 18. Oktober 2023: Protokoll - Präsentation

3. Sitzung vom 30. Januar 2024: Protokoll - Präsentation

4. Sitzung vom 29. Mai 2024: Protokoll - Präsentation

5. Sitzung vom 27. Juni 2024: Protokoll - Präsentation

6. Sitzung vom 18. September 2024: Protokoll - Präsentation

Dokumente der Steuerungsgruppe

Kontakt

Die Arbeit in der Steuerungsgruppe wird durch die gewählte Geschäftsführung koordiniert. Wenn Sie Projektideen für die Soltauer Innenstadt oder Fragen rund um das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ haben, wenden Sie sich gerne an: 

⇒ Frau Gesa Pröhl, Geschäftsführung

⇒ Herr Daniel Gebelein, Vorsitz

Ablauf für die Beantragung einer Zuwendung

1. Entwicklung einer Projektidee durch den/ die Projektträger/in

Sie sind antragsberechtigt und haben eine Projektidee, die Sie umsetzen möchten? Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob die Projektidee als Fördergegenstand von der Richtlinie erfasst wird. Die Fördergegenstände werden oberhalb dieses Beitrages unter „Das Förderprogramm“ aufgeführt. Wenden Sie sich zur Beratung gerne an die Geschäftsführung. Sofern die Idee einem genannten Fördergegenstand zugeordnet werden kann, ist der Projektsteckbrief vollständig ausgefüllt an die Steuerungsgruppe zu übersenden.

2. Vorstellung der Projektidee in der Steuerungsgruppe

In einer Steuerungsgruppensitzung wird über Ihren Projektsteckbrief beraten. Es besteht zudem die Möglichkeit, Ihre Idee in der Sitzung vorzustellen. Im Anschluss wird über die Zustimmung zur Antragstellung entschieden.

3. Antragstellung bei der Bewilligungsstelle

Nach dem positiven Votum der Steuerungsgruppe ist das Projekt bei der Niedersächsische Investitions- und Förderbank (NBank) zu beantragen.

Die NBank prüft Ihre Projektidee auf Förderfähigkeit, d. h. ob die Projektidee von der Förderrichtlinie „Resiliente Innenstädte“ erfasst wird und die formellen Voraussetzungen erfüllt werden (Projektstandort liegt in dem Programmraum, Mindestsumme der zuwendungsfähigen Ausgaben wird erreicht).

4. Förderwürdigkeitsprüfung durch die Steuerungsgruppe

Sofern die Förderfähigkeit Ihres Projektes durch die NBank festgestellt wurde, fordert die NBank im nächsten Schritt die Soltauer Steuerungsgruppe zur Durchführung einer Förderwürdigkeitsprüfung auf. Dabei prüft die Steuerungsgruppe, ob das Projekt der Erreichung der im Strategiekonzept definierten Zielen dient. Die Bewertungskriterien sind auf den Seiten 36 – 37 des Strategiekonzeptes einsehbar.

5. Bewilligung

Das Ergebnis der Förderwürdigkeitsprüfung wird an die NBank übersendet. Im Anschluss wird entweder der Bewilligungsbescheid erteilt oder der Antrag abgelehnt.

Zur Einreichung Ihrer Projektidee übersenden Sie den ausgefüllten Projektsteckbrief per E-Mail an gesa.proehl@stadt-soltau.de. Die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstadt Soltau“ berät Sie gerne und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Aktueller Stand - Projektumsetzungen


Personalkosten für Projektmanager (m/w/d) Resiliente Innenstädte

Zusammenfassung des Vorhabens: Zuwendungszweck ist die Einstellung eines Projektmanagers (m/w/d) zur Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung des Förderprogramms.

Bewilligungszeitraum: 07.02.2024 bis 31.12.2028

Beschreibung: Für die Umsetzung des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“ wurde befristet bis zum 31.12.2028 in der Stadtverwaltung eine Personalstelle geschaffen, welche anteilig über eine Zuwendung aus dem Förderprogramm finanziert wird. Dem Projektmanager „Resiliente Innenstädte“ (m/w/d) obliegt die Beratung in sämtlichen Fragen des Förderprogramms, die Koordinierung der Projektideen, die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe sowie die Projektbegleitung im Rahmen der Umsetzungen. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit den Ansprechpersonen des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg, des Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung sowie den Ansprechpersonen der Bewilligungsstelle (NBank) sowie den politischen Vertreter:innen der Stadt Soltau und den an den jeweiligen Projekten beteiligten Mitarbeiter/innen der Verwaltung.

Der Projektmanager „Resiliente Innenstädte“ (m/w/d) steht im Rahmen der gesamten Projektumsetzung beratend zur Verfügung. Für Fragen oder Projektideen melden Sie sich gern unter den aufgeführten Kontaktdaten.



Soltau mitgestalten – eine digitale Beteiligungsplattform für Soltau

Zusammenfassung des Vorhabens: Die Stadt Soltau bietet eine Beteiligungsplattform, um Bürger:innen in Stadtentwicklungsprozesse einzubinden und weitere Zielgruppen anzusprechen.

Bewilligungszeitraum: 11.09.2024 bis 31.12.2028

Beschreibung: Die Projekte des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“ sollen unter Beteiligung der Öffentlichkeit geplant und realisiert werden.

Hierfür wird eine Beteiligungsplattform eingerichtet. Damit soll ein Medium geschaffen werden, um einen virtuellen und niedrigschwelligen Austausch zu ermöglichen.

Aktuell erfolgt die Durchführung des Vergabeverfahrens. Bis zum Ende des Jahres soll der Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter erteilt werden. Die Fertigstellung und Veröffentlichung der Plattform erfolgt bis spätestens zum 30.06.2025. Projektträger ist die Stadt Soltau.



Freiraumplanerisches Konzept für die Umgestaltung des Böhmeparks Soltau

Zusammenfassung des Vorhabens: Um Potenziale und Chancen des Soltauer Böhmeparks zu erkennen, soll ein landschaftliches Planungskonzept für den gesamten Park aufgestellt werden.

Bewilligungszeitraum: 01.09.2024 bis 30.06.2025

Beschreibung: Der Soltauer Böhme-Familienpark (Böhmepark) ist einer der „starken Orte“ Soltaus und prägt unter anderem als Ort des konsumfreien Treffens das Programmgebiet. Der Böhmepark erfüllt als grüne Mitte Soltaus eine wertvolle Naherholungsfunktion.

Mit dem Projekt „Freiraumplanerisches Konzept für die Umgestaltung des Böhmeparks Soltau“ die Ermittlung von Potenzialen und Chancen des Böhmeparks und die Erstellung eines landschaftlichen Planungskonzeptes für den gesamten Park beabsichtigt. Die Freiraumplanung soll die konzeptionelle Grundlage für anschließende (Um-) Gestaltungsmaßnahmen darstellen. Projektträger ist die Stadt Soltau.

Aktuell erfolgt das Verfahren zur Vergabe der Planungsleistung. Im Rahmen der Konzepterstellung ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit geplant, welche voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 stattfinden wird.



Fließgewässerkonzept für die innerstädtischen Gewässer Soltau und Böhme

Zusammenfassung des Vorhabens: Die Ausarbeitung eines Fließgewässerkonzeptes, um eine potenzielle Erlebbarkeit der Gewässer zu ermitteln und die ökologische Situation zu verbessern.

Beantragter Durchführungszeitraum: 01.10.2024 bis 30.09.2025

Beschreibung: Die Böhme und Soltau fließen durch bzw. unmittelbar entlang der Innenstadt und haben Potenzial für einen zentrumsnahen Rückzugsort und für die Kühlung der Stadt bei Hitzeereignissen. Aktuell haben die Gewässer aus städtebaulicher Sicht Defizite und eine begrenzte Aufenthaltsqualität.

Im Rahmen der geplanten Konzepterstellung sollen die Gewässer gezielt betrachtet und Maßnahmen für eine Erlebbarkeit der Gewässer (=Aufenthaltsqualität) und den Hochwasser- und Hitzeschutz aufzeigen.

Das Fließgewässerkonzept bildet die konzeptionelle Grundlage für anschließende Umsetzung von Maßnahmen. Projektträger ist die Stadt Soltau. Die Steuerungsgruppe hat in ihrer Sitzung vom 18. September 2024 positiv über die Förderwürdigkeit des Vorhabens entschieden. Aktuell erfolgt die Vorbereitung des Verfahrens zur Vergabe der Planungsleistung.



Soltau auf grünen Wegen - eine Verbindungsachse durch die Innenstadt

Zusammenfassung des Vorhabens: Planung einer grünen Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr durch die Innenstadt (Böhme-Familienpark – Breidings Garten – Bahnhof Soltau (Han))

Beantragter Durchführungszeitraum: 01.01.2025 bis 31.08.2026

Beschreibung: Im Rahmen der Projektumsetzung wird ein Konzept für eine grüne innerstädtische Wegeverbindung geplant. Dabei sollen Möglichkeiten für den Ausbau vorhandener oder die Erschließung neuer Wege zwischen den innerstädtischen Naherholungsgebieten Böhme- Familienpark und Breidings Garten sowie dem Soltauer Bahnhof erarbeitet werden.

Eine grüne Verbindungsachse soll die Mobilität für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen durch die Innenstadt verbessern und eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr bieten.

Das Projekt entspricht der Planung des Leitprojektes II "Soltau auf grünen Wegen" des Soltauer Strategiekonzeptes und stellt die Grundlage für eine anschließende Umsetzung von Maßnahmen dar. Projektträger ist die Stadt Soltau.

Die Steuerungsgruppe hat in ihrer Sitzung vom 18.09.2024 für die Beantragung des Projektes bei der Bewilligungsstelle gestimmt. Der Antrag wurde anschließend bei der NBank eingereicht.



Zwischennutzung Grundstück Marktstraße 29

Zusammenfassung des Vorhabens: Temporäre Nutzung des unbebauten Grundstückes in der Marktstraße 29.

Beschreibung: Das unbebaute Grundstück befindet sich in zentraler Lage in der Marktstraße und erstreckt sich über eine Fläche von etwa 600 m². Die Fläche wurde seitens des Eigentümers für eine vorübergehende Nutzung der Stadt Soltau überlassen.

Am 24.07.2024 fand ein Beteiligungsworkshop mit den Mitgliedern der Steuerungsgruppe statt, um gemeinsam Nutzungsideen zu entwickeln. Als erste Maßnahme wurde ein „Stadtstrand“ eingerichtet.

Die Nutzung der Fläche ab dem nächsten Frühjahr befindet sich derzeit in der Vorbereitung. Es werden unter anderem Hochbeete aufgestellt und hierfür Patenschaften vergeben. Bei Interesse an der Übernahme eines Hochbeetes, melden Sie sich gern bei der Geschäftsführung oder der Innenstadtkoordinatorin Frau Domurath (05191-82404).

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