Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen

Das Land Niedersachsen hat sich in § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c) Niedersächsisches Klimagesetz (NKlimaG) das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 seinen Energiebedarf zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien zu decken. Dafür sollen 0,47% der Landesfläche für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FFPVA) gesichert werden. Auch die Stadt Soltau ist daran interessiert, dieses Flächenziel freiwillig zu erfüllen, wofür aber grundsätzlich eine Bauleitplanung nötig ist.

Um die eingehenden Projekte zu filtern, zu priorisieren und schließlich zur Umsetzung zu bringen hat die Verwaltung einen Kriterienkatalog für die Errichtung von FFPVA in Soltau erarbeitet. Daran sind Grundvoraussetzungen, zwingende Kriterien, Flächenkriterien und freiwillige Kriterien enthalten. Die zwingenden Kriterien müssen erfüllt werden, die freiwilligen sind von wichtig bis weniger wichtig sortiert. Die Flächenkriterien sind in den Anlagen 1 bis 6 abgebildet, wobei die Nummer der Anlage mit einer Priorität gleichgesetzt werden kann, Anlage 6 bildet die Gesamtübersicht.

Interessierte Projektierer und/oder Flächeneigentümer können bis zum 28. Februar 2025 um 23:59 ihre Projekte mit den entsprechenden Nachweisen über die Erfüllung der Kriterien bei der Stadt Soltau per Mail i.V.m. einem Link zu einer Cloud einreichen. Die Projekte werden nach dem Stichtag anhand der Kriterien objektiv bewertet sowie priorisiert und im Anschluss wird ein Projekt mit der höchsten Priorität in die Durchführung gebracht. 

Der Kriterienkatalog für die Errichtung von FFPVA im Stadtgebiet von Soltau wurde am 18. Juni 2024 durch den Rat der Stadt Soltau als sonstiges städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.