In den 1990er Jahren wurde die Lärmminderungsplanung im Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 47 BImSchG) verankert, um ein rechtliches Instrument zu schaffen, dass es ermöglicht die Lärmbelastung zu erfassen und gezielte Maßnahmen zu entwickeln, um diesen zu mindern.
Mit der Einführung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) wurde auch das Bundesimmissionsschutzgesetz erweitert. Laut § 47b BImSchG werden jegliche „belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht“ als Umgebungslärm angesehen.
Lärmaktionspläne werden alle 5 Jahre fortgeschrieben und die Stadt Soltau ist zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. In der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung sind hierbei alle Straßen mit einem Jahresaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz betroffen, was einem durchschnittlichen Aufkommen von rund 8.000 Kfz/24h entspricht sowie Ballungsräume mit über 100.000 Einwohnern. Die Zuständigkeit für Kreis- und Gemeindestraßen liegt bei den Kommunen. Teil des Lärmaktionsplanes ist auch die Mitwirkung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange.
In der Zeit vom 13. Mai bis einschließlich 21. Juni 2019 erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans der Stufe 3 im Rathaus der Stadt Soltau. Stellungnahmen konnten während der Auslegungsfrist bei der Stadt Soltau schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden. Zusätzlich war der Entwurf des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite der Stadt Soltau zur Einsicht bereitgestellt. Am 20. Mai 2019 fand darüber hinaus in der Bibliothek Waldmühle, Mühlenweg 4, 29614 Soltau, ein Erörterungstermin statt. Dort sollte der Entwurf des Lärmaktionsplanes erläutert werden und es bestand Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung für die Öffentlichkeit. An dem Erörterungstermin nahmen keine Bürger*innen der Stadt Soltau teil.
Der Rat der Stadt Soltau hat in seiner Sitzung am 05.12.2019, nachdem er über die zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen entschieden hat, den Lärmaktionsplan der Stufe 3 der Stadt Soltau beschlossen.
Den Lärmaktionsplan der Stufe 3 der Stadt Soltau finden Sie hier: