Wohngebiet Tetendorfer Straße

Städtebaulicher Entwurf GesamtgebietMit dem Wohngebiet an der Tetendorfer Straße entsteht in Soltau ein zukunftsweisendes Baugebiet in attraktiver Stadtrandlage. Auf einer Gesamtfläche von ca. 19,7 Hektar bietet das Quartier Platz für etwa 500 Wohneinheiten in unterschiedlichen Wohnformen für Familien, Paare, Alleinstehende und Senioren. Dies entspricht etwa 1.000 bis 1.200 Einwohnerinnen und Einwohnern. Das Baugebiet soll als Teil der Soltauer Kernstadt entwickelt werden. Dadurch sind die alltäglichen Versorgungs-, Betreuungs- und Bildungsangebote im Stadtgebiet gut erreichbar. Das Stadtzentrum mit Fußgängerzone befindet sich in etwa 1,8 km Entfernung.

Das Wohngebiet teilt sich in drei Teilgebiete auf. Die Bebauungspläne enthalten verschiedene Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung und Begrünung auf den Privatgrundstücken. Diese sollen kein starres Korsett darstellen, sondern einen gemeinsamen Rahmen schaffen, der zu einem harmonischen Ortsbild, zur Klimaanpassung und zur ökologischen Verträglichkeit beiträgt. Gleichzeitig lassen die Vorgaben bewusst Raum für individuelle Ideen. Bauherren werden ermutigt, innerhalb dieses Rahmens eigene architektonische Akzente zu setzen und so das Ortsbild kreativ mitzugestalten.

Weitere Informationen zu den zulässigen Bebauungsmöglichkeiten im Baugebiet gibt es in den Reitern zu den Bebauungsplänen.

Historie zum Bauleitplanverfahren – 58. FNP-Änderung und Bebauungsplan Tetendorf Nr. 3 I

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Der Bebauungsplan Tetendorf Nr. 3 I „Wohnquartier Tetendorfer Straße“

Der Bebauungsplan zielt auf die Entwicklung verschiedener Wohnformen ab und regelt für die Baugrundstücke verschiedene Bebauungsmöglichkeiten:

Nummerierung WAs

Bebauungsplan Tetendorf Nr. 3 I

⇒ Planzeichnung

⇒ Begründung (14MB)

In allen Allgemeinen Wohngebieten (WA) mit dem Zusatz „a“ sind untergeordnet zur Hauptwohnnutzung Betriebe des Beherbergungsgewerbes, nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen sowie nicht störende Handwerksbetreibe zulässig. In allen Baugebieten mit dem Zusatz „b“ sind diese Nutzungen nicht zulässig.

⇒ Allgemeine Festsetzungen für alle WAs

⇒ WA 1 (Geschosswohnungsbau)

⇒ WA 2 (Mehrfamilienwohnhäuser)

⇒ WA 3 (Hausgruppen wie z.B. Reihen-, Ketten- oder Gartenhofhäuser)

⇒ WA 4 (Einfamilien- und Doppelhäuser)

⇒WA 5 (Kleinstwohnhäuser)

⇒ Gestaltung der öffentlichen Grünflächen

Der Bebauungsplan Tetendorf Nr. 3 II „Wohnquartier Tetendorfer Straße“

Dieser Bebauungsplan befindet sich in Aufstellung

Der Bebauungsplan Tetendorf Nr. 4 „Wohngebiet Tetendorfer Straße / Auf dem großen Kamp“

Dieser Bebauungsplan befindet sich in Aufstellung und soll zeitnah rechtskräftig werden.

Vermarktung der Baugrundstücke

Die Vermarktung der Baugrundstücke übernimmt die AWS - Ansiedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH Soltau als  hundertprozentige Tochter der Stadt Soltau. Geplant ist die Vergabe der unterschiedlichen Baugrundstücke über ein 
Vergabesystem an dem Sie sich online beteiligen können.

Für weitere Informationen können Sie die Homepage der AWS besuchen oder sich an die zuständige Ansprechpartnerin Frau Schneider oder an den zuständigen Ansprechpartner Herrn Meyer wenden.

⇒ AWS-Soltau.de

Versorgung des Baugebietes mit Wärme, Strom und Wasser

Die Wärmeversorgung des Gebietes ist über ein sogenanntes kaltes Nahwärmenetz geplant, welches den künftigen Anforderungen des GEG entsprechen soll. Für die Umsetzung und den Betrieb des Wärmenetzes sind die Stadtwerke Soltau zuständig und Ansprechpartner.

Für Hausanschlüsse zu Strom und Wasser können Sie ebenfalls wie gewohnt mit den Stadtwerken Soltau in Kontakt treten.

⇒ SW-Soltau.de

Artikel zum Thema:

Aktueller Stand: Wohnbaugebiet Tetendorfer Straße

02.06.2025, Aktuelle Informationen zum geplanten Neubaugebiet.
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