Leistungen A-Z

Baumfällgenehmigung Erteilung

Fachgruppe 61 - Regional- und städtebauliche Entwicklungsplanung, Recht

Postanschrift:
Poststr. 12
29614 Soltau
05191 82 - 610
05191 82 - 181

Leistungsbeschreibung

Die Baumfällgenehmigung wird von der zuständigen Stelle erteilt. Diese klärt auch, was beim Baumfällen beachtet werden muss.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • Kommunale Baumschutzsatzung

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Bauberatung:
Dienstag bis Donnerstag: 8:00 bis 17:30

Formulare

Antrag auf Baumfällung

Parken

Behindertenparkplatz: Mühlenstr.
Anzahl: 2

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft