Leistungen A-Z

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

Bürgerbüro

Postanschrift:
Poststr. 12
29614 Soltau
05191 82 - 350
05191 82 - 399

Leistungsbeschreibung

Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:

  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • amtlicher Nachweis über die Änderung

Welche Gebühren fallen an?

Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 37,50 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 70,00 Euro
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 92,00 Euro
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 59,50 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahre
Antragsteller/-innen unter 24 Jahre

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.soltau.de/termine

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

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