Notwendige Unterlagen:
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich unter Beifügung von entsprechenden Nachweisen (z. B. Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte) beim Bürgerbüro gestellt werden.
- Formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
- Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden
- Benennung der Personen, die geschützt werden müssen
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben