Leistungen A-Z

Meldepflicht

Bürgerbüro

Postanschrift:
Poststr. 12
29614 Soltau
05191 82 - 350
05191 82 - 399

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle an- bzw. abmelden. Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden.

Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.

Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle anmelden.

Spezielle Hinweise - Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung muss innerhalb einer Woche nach Einzug in die Wohnung erfolgen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden.

 

Rechtsgrundlage

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.soltau.de/termine

Formulare

Wohnungsgeberbestätigung

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft