Leistungen A-Z

Wählbarkeitsbescheinigung

Bürgerbüro

Postanschrift:
Poststr. 12
29614 Soltau
05191 82 - 350
05191 82 - 399

Leistungsbeschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).

Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.soltau.de/termine

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

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