Sollten Sie den Wunsch haben, in Anwesenheit von einem oder zwei Trauzeugen zu heiraten, so bringen Sie diese ebenfalls zu o.g. Termin mit. Die Trauzeugen müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Denken Sie bitte daran, dass sowohl Sie als Brautpaar, als auch Ihre Trauzeugen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen. Sollten Sie oder einer Ihrer Trauzeugen der deutschen Sprache nicht mächtig sein, so ist ein/e allgemein vereidigte/r Dolmetscher/in hinzuzuziehen, der/die sich mit einem gültigen Ausweis legitimieren muss.
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit der Standesbeamte feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit). Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.
''Sind Sie schon 18 Jahre alt?
Mindestens einer der beiden Verlobten muss volljährig sein, der andere Verlobte kann dann mit einer Befreiung von der Ehemündigkeit durch das Familiengericht heiraten, wenn er 16 Jahre alt ist. Das Familiengericht beteiligt im Befreiungsverfahren die Eltern bzw. den gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen.
''Waren Sie schon verheiratet?''
Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
''Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?''
In diesen Fällen ist eine Ehe ausgeschlossen.
''Sind Sie das Adoptivkind des anderen?''
In diesem Fall müsste zuerst die Adoption aufgehoben werden.
''Sind Sie Ausländer?''
Ausländer müssen ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, wird bei der Anmeldung der Eheschließung eine Befreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beantragt.
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann der Standesbeamte die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen konkreten Termin für Eheschließung vereinbaren.
Fristen
Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Eine Terminreservierung v o r Anmeldung der Eheschließung ist nicht möglich. Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig.