Leistungen A-Z

Geburtsurkunde Ausstellung

Standesamt

Postanschrift:
Poststr. 12
29614 Soltau
05191 82 - 330
05191 82 - 389

Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: 7,50 Euro
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 15,00 Euro
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 70,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ausnahme: Der Freitag soll vormittags für Trauungen vorbehalten sein. Sprechen Sie deshalb bitte Termine vorher telefonisch ab.

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.soltau.de/termine

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Behindertenparkplatz: Mühlenstr.
Anzahl: 2

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