Leistungen A-Z

Zweitwohnungssteuer Befreiung

Fachgruppe 20 - Finanzen

Postanschrift:
Poststr. 12
29614 Soltau
05191 82 - 0
05191 82 - 181

Leistungsbeschreibung

Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.

Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Parken

Behindertenparkplatz: Mühlenstr.
Anzahl: 2

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft