Leistungen A-Z

Anliegerbescheinigung Ausstellung

Fachgruppe 20 - Finanzen

Postanschrift:
Poststr. 12
29614 Soltau
05191 82 - 0
05191 82 - 181

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

  • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
  • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
  • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
  • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
  • Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
  • Versiegelungsabgaben
  • Walderhaltungsabgaben

Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.

§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
§ 135a Baugesetzbuch (BauGB)
§ 64 Baugesetzbuch (BauGB)
§§ 154 f. Baugesetzbuch (BauGB)
§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
  • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
  • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
  • Flurkartenauszug (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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Behindertenparkplatz: Mühlenstr.
Anzahl: 2

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