Die Hundesteuer wird als Jahressteuer für das Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) festgesetzt und erhoben. Sie ist grundsätzlich in vier gleichen Beträgen zur Mitte eines Quartals (am 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11.) fällig. Auf Antrag, der bis zum 30.09. des vorangegangenen Jahres gestellt sein muss, kann eine jährliche Zahlung zum 01.07. jeden Jahres vereinbart werden.
Wer einen Hund anschafft, mit einem Hund zuzieht oder in Pflege oder Verwahrung nimmt, hat dies binnen 14 Tagen schriftlich bei der Stadt Soltau anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft und müssen dann ebenfalls binnen 14 Tagen angemeldet werden.
Die Rasse und Herkunft des Hundes, das Wurfdatum, die Farbe und das Geschlecht ist dabei anzugeben.
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies ebenfalls binnen 14 Tagen, nachdem der Hund veräußert, abgeschafft, abhanden gekommen oder verstorben ist, bei der Stadt Soltau schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn die/der Hundehalter/in aus dem Stadtgebiet wegzieht.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung des Hundes der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.