Leistungen A-Z

Hundesteuer Festsetzung

Fachgruppe 20 - Finanzen

Postanschrift:
Poststr. 12
29614 Soltau
05191 82 - 0
05191 82 - 181

Leistungsbeschreibung

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise - Welche Gebühren fallen an?

Die Steuerhöhe richtet sich nach der Zahl der gehaltenen Hunde. Sie beträgt zur Zeit jährlich

 • für den ersten Hund48,00 €,
 • für den zweiten Hund72,00 €,
 • für den dritten Hund
  und jeden weiteren Hund
96,00 €.
 
   

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise - Welche Fristen muss ich beachten?

Die Hundesteuer wird als Jahressteuer für das Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) festgesetzt und erhoben. Sie ist grundsätzlich in vier gleichen Beträgen zur Mitte eines Quartals (am 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11.) fällig. Auf Antrag, der bis zum 30.09. des vorangegangenen Jahres gestellt sein muss, kann eine jährliche Zahlung zum 01.07. jeden Jahres vereinbart werden.

Wer einen Hund anschafft, mit einem Hund zuzieht oder in Pflege oder Verwahrung nimmt, hat dies binnen 14 Tagen schriftlich bei der Stadt Soltau anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft und müssen dann ebenfalls binnen 14 Tagen angemeldet werden.
Die Rasse und Herkunft des Hundes, das Wurfdatum, die Farbe und das Geschlecht ist dabei anzugeben.

Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies ebenfalls binnen 14 Tagen, nachdem der Hund veräußert, abgeschafft, abhanden gekommen oder verstorben ist, bei der Stadt Soltau schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn die/der Hundehalter/in aus dem Stadtgebiet wegzieht.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung des Hundes der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Ansprechperson

Urte Schmidt
Grund- und Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühr
Abteilung: Fachgruppe 20 - Finanzen
Raum: 0.13
Telefon
05191 82-207
Fax
05191 82-181

Formulare

Hinweise zur Hundehaltung
Hundesteuer Festsetzung der Stadt Soltau

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