Eine Grenzfeststellung ist immer dann erforderlich, wenn der Grenzverlauf örtlich unklar ist und/oder Grenzmarken wie z. B. Grenzsteine (Abmarkungen) fehlen.
Konkrete Anlässe für die Beauftragung einer
Lassen Sie sich daher vorab von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) oder einem öffentlich bestellten V