Aufgrund einer Änderung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) haben alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch darauf, eine Kindertagesstätte beitragsfrei zu besuchen. Der Anspruch auf Beitragsfreiheit besteht für eine Betreuungszeit von maximal acht Stunden täglich.
Für die Inanspruchnahme einer darüber hinausgehenden Betreuungszeit (9. und 10. Betreuungsstunde) werden Elternbeiträge in Höhe von 46,00 Euro/Monat pro Betreuungsstunde - ohne Ermäßigung - erhoben.
Die Verpflegungskosten sind weiterhin von den Eltern zu entrichten.