Über die Barrierefreiheit auf soltau.de
Blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtigte Menschen bilden einen nicht unerheblichen Teil der Internetnutzer. Gerade diese Zielgruppe stößt auf eine Reihe von Hürden und Barrieren, die eine vollständige Integration in die Medien-Gesellschaft deutlich erschwert.
Barrierefreies Internet, Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind deshalb feste Begriffe geworden, um das Internet für alle einfacher zugänglich zu machen.
Die Stadt Soltau unternimmt erhebliche Anstrengungen um allen Menschen eine barrierefreie Nutzung und die Zugänglichkeit zu Einrichtungen, Institutionen und des öffentlichen Raumes zu ermöglichen. Diese Anstrengungen wurden in der barrierefreien Darstellung unter www.soltau.de weiterverfolgt.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr André Fanslau zur freien Verfügung.
Welche Bereiche sind beispielsweise nicht barrierefrei?
PDF-Downloads: Alle PDF-Downloads sind nicht barrierefrei.
Kontrastabstand von Nicht-Textinhalten: Bei manchen Seiten und Anwendungen ist der Kontrastabstand nicht ausreichend, so z.B. beim Icon der Suchfunktion und den Link-Strichen in den Slider-Modulen.
Kontrast von Texten: Das mindestens erforderliche Kontrastverhältnis von Text zu Hintergrundfarbe ist nicht immer gegeben.
Tastaturbedienbarkeit: Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht immer gegeben.
Überschriftenhierarchie: Die Überschriftenhierarchie ist auf manchen Seiten nicht vollständig logisch.
Fehlerkennzeichnung: Die Fehlerkennzeichnung bei Formularen wird nicht korrekt dargestellt.
Syntaxfehler: Mehrere Seiten enthalten Syntaxfehler.
Diese Erklärung wurde am 5. September 2024 erstellt und basiert auf Selbstbewertung.
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsens eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle.