Öffentlicher Zugang

Öffentlicher Zugang für elektronische Kommunikation

Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zur Verwaltung der Stadt Soltau für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Nds. VwVfG) ist eröffnet.

Die Stadt Soltau hat gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz einen Zugang für die elektronische Kommunikation über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingerichtet.

Um auf diesem Weg rechtssicher mit der Stadt Soltau kommunizieren zu können, ist die Einrichtung eines eigenen elektronischen Bürger- und Organisationspostfachs (eBO) erforderlich. Informationen hierzu erhalten Sie bei den jeweiligen Anbietern elektronischer Postfächer. Die vorgenannten Hinweise gelten ausschließlich für die Kommunikation mit der Stadt Soltau und nicht für Verweise auf Angebote Dritter, wie z. B. anderer Behörden oder Institutionen.


Vorlagenmuster Rechtsbelehrung

Anwendungsbereich: Unmittelbare Klageerhebung ohne Widerspruchsverfahren

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg (Hausanschrift); Postfach 29 41, 21319 Lüneburg (Postfachanschrift), erhoben werden.

Hinweis:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes Lüneburg oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zulässig und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.

Näheres zu den Voraussetzungen der Klageerhebung finden Sie auch auf der Internetseite www.justizportal.niedersachsen.de